#dekarbonisierung-energieeffizienz 30.07.2026
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CBAM in der Praxis: Was Gießereien jetzt beachten müssen

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Seit Anfang 2026 befindet sich der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM in der vollständigen Umsetzungsphase. Für Gießereien entstehen dadurch neue Pflichten, unsichere Kosten und veränderte Rahmenbedingungen beim Einkauf von Roheisen, Ferrolegierungen und Aluminium.

CBAM verändert die Rohstoffbeschaffung

CBAM-Grafik mit Industrieanlage, flüssigem Metall und EU-Bezug zu CO₂-Vorgaben für Gießereien
CBAM führt bei Gießereien zu neuen Pflichten und Unsicherheiten bei Rohstoffkosten.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism soll einen faireren Wettbewerb zwischen importierten Produkten und Waren aus der Europäischen Union schaffen. Europäische Hersteller sind bereits über das EU-Emissionshandelssystem mit CO₂-bezogenen Kosten konfrontiert. CBAM überträgt diesen Kostenansatz schrittweise auf bestimmte importierte Waren.

Für Gießereien ist das besonders relevant, weil zentrale Einsatzstoffe wie Roheisen, Ferrolegierungen und Primäraluminium unter den Mechanismus fallen. Viele Betriebe beziehen ihre Rohstoffe zwar nicht direkt aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Die Auswirkungen erreichen sie dennoch über Händler, Lieferketten und Preisbildung.

Damit wird CBAM nicht nur zu einer regulatorischen Aufgabe für Importeure. Der Mechanismus beeinflusst auch Einkaufsstrategien, Preisverhandlungen und Kostenplanung in der Gießereibranche. Besonders schwierig ist, dass Materialien bereits eingekauft und verarbeitet werden, während die endgültigen CO₂-Kosten häufig erst deutlich später feststehen.

Vom Berichtssystem zur finanziellen Verpflichtung

Nach Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2025 gelten deutlich veränderte Anforderungen. Unternehmen, die CBAM-regulierte Materialien importieren, müssen zunächst den Status eines „Authorised CBAM Declarant“ erhalten. In Italien wird diese Genehmigung vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in Abstimmung mit der Zollbehörde erteilt.

Importe, die die jährliche Freigrenze von 50 Tonnen überschreiten, dürfen ohne diese Genehmigung nicht durchgeführt werden. Die Freigrenze bezieht sich auf die Gesamtmenge der importierten Waren. Sie wurde eingeführt, um kleinere Importmengen von den Verpflichtungen auszunehmen. Die Europäische Kommission kann diese Grenze jährlich überprüfen und in Schritten von mindestens 15 Tonnen anpassen.

Für zugelassene CBAM-Anmelder entsteht zusätzlich eine Berichtspflicht. Sie müssen jährlich einen CBAM-Bericht einreichen und Zertifikate in einer Menge abgeben, die den in den importierten Produkten enthaltenen CO₂-Emissionen entspricht.

Für 2026 importierte Materialien sollen die Zertifikate über eine zentrale europäische Handelsplattform erworben werden. Diese Plattform wird voraussichtlich erst im Februar 2027 zur Verfügung stehen. Die erste Frist zur Abgabe der Zertifikate ist der 30. September 2027. Zwischen Import, Weiterverarbeitung und endgültiger Kostenfestlegung entsteht damit eine zeitliche Lücke, die die Kalkulation erschwert.

Unklare Emissionsdaten erschweren die Kalkulation

Eine zentrale Frage bleibt, wie die eingebetteten Emissionen in der Praxis ermittelt werden. Importeure können entweder verifizierte Emissionsdaten der Hersteller außerhalb der EU einreichen oder Standardemissionswerte der Europäischen Kommission verwenden.

In der endgültigen Umsetzungsphase dürfen tatsächliche Emissionswerte nur genutzt werden, wenn sie von einem akkreditierten Prüfer validiert wurden. Da das Verifiziererregister erst im September 2026 verfügbar sein soll, werden viele Importeure für einen erheblichen Teil des ersten Anwendungsjahres auf Standardwerte zurückgreifen müssen.

Diese Standardwerte sind bewusst streng angelegt. Sie berücksichtigen die durchschnittliche Kohlenstoffintensität des Exportlandes und enthalten zusätzliche Faktoren, die unzureichende Berichterstattung oder fehlende Einhaltung der CBAM-Anforderungen sanktionieren sollen. Werden nationale Emissionsdaten als unzuverlässig eingestuft, kann die Europäische Kommission besonders hohe Referenzwerte anwenden.

Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch noch nicht vollständig definierte Berechnungselemente. Dazu gehört der sektorübergreifende Korrekturfaktor, der mit dem schrittweisen Auslaufen kostenloser ETS-Zertifikate für europäische Hersteller zusammenhängt. Viele Unternehmen arbeiten vorläufig mit Annahmen, bis die endgültigen Durchführungsregeln vorliegen.

Preisstrategien entwickeln sich uneinheitlich

Die Unsicherheit bei Zertifikaten, Emissionsdaten und Berechnungsmethoden führt zu unterschiedlichen Strategien im Markt. Einige Lieferanten bieten weiterhin einen Basispreis an und stellen CBAM-bezogene Kosten separat in Rechnung, sobald die vierteljährlichen ETS-Preise feststehen. Dieses Modell schafft Transparenz, verlagert aber einen Teil des Risikos auf die Abnehmer.

Andere Marktteilnehmer integrieren feste Zusatzkosten bereits in ihre Preisgestaltung. Wieder andere berücksichtigen CBAM-Kosten zunächst nicht und wollen die Zahlungen erst 2027 regeln. Dieser Ansatz kann kurzfristig zu niedrigeren Preisen führen, birgt aber erhebliche Risiken, sobald die abzugebenden Zertifikate feststehen.

Für Gießereien entsteht dadurch ein uneinheitlicher Beschaffungsmarkt. Vergleichbare Materialien können je nach Herkunftsland, Lieferant, Emissionsdaten und Preisstrategie unterschiedlich belastet sein. Einkaufsentscheidungen werden damit komplexer und stärker von regulatorischen Faktoren beeinflusst.

Roheisen, Ferrolegierungen und Aluminium werden teurer

Die finanziellen Auswirkungen können je nach Rohstoff und Herkunft erheblich ausfallen. Italien deckt fast 90 Prozent seines Roheisenbedarfs aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Bei einem angenommenen CO₂-Preis von 80 Euro pro Tonne könnten Standardemissionswerte die Kosten für südafrikanisches Roheisen im Jahr 2026 um etwa 210 Euro pro Tonne erhöhen.

Die Unterschiede zwischen Herkunftsländern sind groß. Für ukrainisches Roheisen wird ein Anstieg von rund 100 Euro pro Tonne erwartet, für brasilianisches Roheisen etwa 40 Euro pro Tonne. Diese Differenzen beeinflussen bereits Beschaffungsentscheidungen. Brasilien wird für Käufer attraktiver, weil dort viele Hersteller an verifizierten Emissionsberichten arbeiten und vergleichsweise günstige Standardwerte gelten.

Auch Ferrolegierungen sind betroffen. Rund 75 Prozent des italienischen Ferronickel-Bedarfs werden aus Ländern außerhalb der EU importiert, ein großer Anteil davon aus Indonesien. Für indonesisches Ferronickel könnte 2026 ein CBAM-Aufschlag von rund 335 Euro pro Tonne anfallen, bei einem angenommenen CO₂-Preis von 80 Euro pro Tonne. Bis 2028 könnten diese zusätzlichen Kosten auf fast 480 Euro pro Tonne steigen.

Bei kohlenstoffarmem Ferromangan werden ebenfalls deutliche Zusatzkosten erwartet. Primäraluminium steht vor vergleichbaren Belastungen. Importe aus Nicht-EU-Ländern decken rund 68 Prozent des europäischen Primäraluminiumverbrauchs. Für Aluminium aus Mosambik könnten 2026 zusätzliche CBAM-Kosten von etwa 170 Euro pro Tonne entstehen, während bei Importen aus Malaysia oder Oman rund 40 Euro pro Tonne erwartet werden.

Wettbewerbsfragen bleiben offen

CBAM erhöht die Kosten für wichtige Rohstoffe, die europäische Gießereien verarbeiten. Gleichzeitig bietet der Mechanismus nur begrenzten Schutz gegenüber fertigen Gussteilen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Viele Einsatzstoffe fallen in den Anwendungsbereich, aber nur wenige fertige Gussprodukte sind erfasst.

Hinzu kommt, dass bei erfassten Gussteilen derzeit nur direkte Emissionen berücksichtigt werden. Emissionen aus dem Stromverbrauch fließen nicht in die Berechnung ein. Dadurch können Hersteller aus Ländern mit kohlenstoffintensiver Stromerzeugung weiterhin Gussteile nach Europa exportieren, ohne in vergleichbarem Umfang CBAM-Kosten zu tragen.

Für europäische Gießereien entsteht daraus ein mögliches Wettbewerbsungleichgewicht. Sie müssen steigende und teils schwer planbare Kosten für Rohstoffe berücksichtigen, während importierte Fertigprodukte nicht in gleichem Maße belastet werden. Abnehmer stehen damit vor der Entscheidung, höhere und unsichere Kosten europäischer Gussteile zu akzeptieren oder auf Lieferanten außerhalb der EU auszuweichen.

Branche fordert Nachbesserungen

Europa verfügt nicht über ausreichende eigene Kapazitäten bei strategischen Rohstoffen wie Roheisen und Primäraluminium. Der CBAM kann daher für Gießereien zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung werden, während die Branche bereits unter wirtschaftlichem Druck steht.

Assofond arbeitet mit nationalen und europäischen Behörden zusammen, um Verbesserungen und Anpassungen des Mechanismus zu erreichen. Bis mögliche Änderungen umgesetzt sind, müssen Gießereien und Rohstoffhändler mit erheblicher Unsicherheit umgehen. Sie müssen finanzielle Risiken kalkulieren und sich zugleich an ein Regulierungssystem anpassen, dessen praktische Umsetzung noch weiter konkretisiert wird.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Unternehmen, die CBAM-regulierte Materialien importieren, benötigen bei Überschreiten der Freigrenze den Status als zugelassener CBAM-Anmelder.
  • Für 2026 importierte Materialien müssen CBAM-Zertifikate abgegeben werden; die erste Abgabefrist liegt am 30. September 2027.
  • Standardemissionswerte, unklare Berechnungsmethoden und unterschiedliche Herkunftsländer führen zu erheblichen Unsicherheiten bei Rohstoffkosten.
  • Gießereien können durch steigende Einkaufskosten belastet werden, während fertige Gussteile aus Nicht-EU-Ländern nur begrenzt vom CBAM erfasst sind.

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